Provisionskürzung unwirksam
Geschrieben von admin • Mittwoch, 6. Februar 2008 • Kategorie: Auto
7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat die Kürzungen von Provisionen für Versicherungsvertreter der Allianz im Zuge der Einführung des s.g. Kompakt-Tarifs für unwirksam erklärt.
Bereits das Landgericht München I hatte schon in erster Instanz den klagenden Versicherungsvertretern stattgegeben. Das Unternehmen hatte als Begründung die Änderungsklausel in ihren Allgemeinen Provisionsbestimmungen angeführt.
Das Gericht sah allerdings in der Änderungsklausel in den Provisionsbestimmungen einen Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 307, 308 Nr. 4 BGb.

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