Krankenhauskosten Mittelloser
Geschrieben von admin • Sonntag, 29. Januar 2006 • Kategorie: Krankenversicherung
Es gibt keinen Anspruch, der den Bund zur Zahlung von Behandlungskosten für mittellose Krankenhauspatienten verpflichtet. Dieses wurde schon vor längerer Zeit vom III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs Az.: III ZR 330/04 geklärt.
Für solche Kosten muss bei entsprechenden Voraussetzungen das Sozialamt aufkommen. In diesem Fall verstarb die mittellose, nicht krankenversicherte Notfallpatientin die als Notfall eingeliefert wurde nach 2 Operationen ca. 2 Monate später. Die Kosten diese Behandlung hatten sich auf 16.000 Euro belaufen und die gesetzlichen Erben der Patientin die Erbschaft ausgeschlagen. Das Krankenhaus hatte dann die Bundesrepublik Deutschland verklagt aber alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof haben diese Klage abgewiesen.

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