Regelungen des Risikostrukturausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherung
Geschrieben von Klaus • Mittwoch, 31. August 2005 • Kategorie: Krankenversicherung
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 18.07.2005 entschieden, dass der Risikostrukturausgleich den sozialen Ausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung im Einklang mit dem allgemeinen Gleichheitssatz kassenübergreifend und bundesweit verwirkliche . Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatten mit einem Normenkontrollantrag eine Überprüfung, ob ein Gesetz mit der Verfassung vereinbar ist beantragt.

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