Versicherung Rechtsschutz

Information zur Rechtsschutzversicherung

Bandscheibenvorfall - Unfallversicherung

Geschrieben von Peter • Montag, 5. September 2005 • Kategorie: Unfall

Ein interessanter Fall wurde vom Oberlandesgericht Hamm entschieden. Es wurde festgestellt, dass eine Verletzung durch Arbeiten im Garten unter Umständen nicht von der Unvallversicherung gedeckt ist.


Würde man als Freizeitgärtner Sträucher aus dem Boden ziehen wäre dieses eine gezielte, in vollem Umfang gesteuerte Kraftanstrengung bei der, wenn dabei eine Bandscheibe rausrutrsche, diese Verletzung auf einem inneren und nicht einem von außen einwirkenden Ereignis beruhe und es deshalb keine finanzielle Linderung durch die Unfallversicherung gebe.

0 Kommentare

Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)
  1. Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben


Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!