Bandscheibenvorfall - Unfallversicherung
Geschrieben von Peter • Montag, 5. September 2005 • Kategorie: Unfall
Ein interessanter Fall wurde vom Oberlandesgericht Hamm entschieden. Es wurde festgestellt, dass eine Verletzung durch Arbeiten im Garten unter Umständen nicht von der Unvallversicherung gedeckt ist.
Würde man als Freizeitgärtner Sträucher aus dem Boden ziehen wäre dieses eine gezielte, in vollem Umfang gesteuerte Kraftanstrengung bei der, wenn dabei eine Bandscheibe rausrutrsche, diese Verletzung auf einem inneren und nicht einem von außen einwirkenden Ereignis beruhe und es deshalb keine finanzielle Linderung durch die Unfallversicherung gebe.

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