Uhr gestohlen
Geschrieben von admin • Dienstag, 13. März 2007 • Kategorie: Haus
Das Oberlandesgericht Köln hatte über einen Fall zu entscheinen bei dem dem Kläger im Urlaub in Neapel seine 8.250,- Euro teure Armbanduhr beim Einkaufsbummel von einem unbekannten Dieb vom Handgelenk gerissen wurde.
Die Hausratversicherung des Versicherten argumentierte damit, dass der Versicherungsfall schuldhaft herbeigeführt worden sei. Dieses sah das Gericht nicht so, da der Täter dem Mann die Uhr vom Handgelenk entwendete, indem er eine Hand zwischen Uhr und Handgelenk steckte, ihn einige Meter mit sich und schließlich über ein Auto zog, bis das Armband gerissen war. Der Bestohlene hatte dabei Hautabschürfungen und eine Verstauchung des Handgelenks erlitten. Der 9. Zivilsenat sah darin eine gezielten Gewaltanwendung und einen Raub im Sinne der Versicherungsbedingungen und nicht nur einen bloßen Trickdiebstahl mit Überraschungseffekt.

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