Feuerversicherung
Geschrieben von admin • Dienstag, 24. Juli 2007 • Kategorie: Haus
Das Landgericht Osnabrück hatte zu kären, ob der Kläger gegen eine Feuerversicherung seinen Schadens in Höhe von zunächst 12.000,- EUR von der Versicherung bekommt oder ob diese von ihrer Leistungspflicht frei geworden ist, da dieser bei der Entzündung des Feuers Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt hatte.
Der Kläger hatte etwa 22 m von seinem Rinderstall am 15.04.2006, dem Samstag vor Ostern ein feuer entzündet un Futter-Papiertüten, Tannenzweige und Baumschnitte verbrannt. Das Feuer hatte er letztmalig gegen 17 Uhr Uhr kontrolliert. Ein Passant hatte dann um 17:15 Uhr den Stall brennend bemerkt. Die daraufhin gerufene Feuerwehr hatte das Gebäude nicht mehr retten können welches dann durch das Feuer vollständigzerstört wurde. Die Feuerversicherung argumentierte damit, dass der Kläger sich das Feuer pflichtwidrig nicht von der zuständigen Gemeinde hatte genehmigen lassen. Das Gericht hatte der Klage stattgegeben da das Entzünden des Feuers weder Sicherheitsvorschriften grob fahrlässig verletzt hätte noch den Brand des Stalles grob fahrlässig herbeigeführt habe.

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